Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen uns und Ihnen, sofern Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot und Auftragsbestätigung
a) Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
b) Unsere in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Maße, Gewichte, Farben und sonstigen Leistungsdaten sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verbindlich, insbesondere enthalten sie im Zweifel nicht die
Übernahme einer Garantie.
c) Sie haften für die Richtigkeit Ihrer Bestellangaben. Unsere Waren sind von Ihnen zudem sofort nach Eingang auf Richtigkeit und Vollständigkeit
zu überprüfen. Etwaige Unstimmigkeiten sind unverzüglich zu reklamieren.

3. Katalogangaben, technische Änderungen
Unsere Produkte werden ausschließlich in den Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert, die sich aus unseren jeweils aktuellen Katalogen oder Prospekten ergeben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Ausstattung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

4. Lieferungen
a) Liefertermine, die grundsätzlich unverbindlich sind, sind schriftlich anzugeben. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
b) Von uns bestätigte Liefertermine sind durch eine fristgerechte Auslieferung, d.h. Absendung, eingehalten. Eine Verpflichtung für die rechtzeitige Beförderung übernehmen wir nicht.
c) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger, unvorhergesehener sowie außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – wie z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, unterbliebener, nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Belieferung durch Lieferanten (Selbstbelieferung) trotz abgeschlossenen Deckungsgeschäftes, Betriebsstörung,
Telekommunikations- und EDV-Ausfällen, Feuer, Streit, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Verkehrssperren, behördlichen Eingriffen, Ausfall von Maschinen, Aus- und Einfuhrverboten, Energieversorgungsschwierigkeiten, Mobilüberwachung, Krieg, Blockade
usw., auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, der Liefertermin in angemessenem Umfang.
d) Wird durch die vorgenannten Umstände unsere Lieferung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern die Lieferverzögerungen länger als 2 Monate dauern, sind auch Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Aus solchen Lieferverzögerungen können Sie keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände können wir uns allerdings nur berufen, wenn wir Ihnen unverzüglich über Beginn und Ende derartiger Hindernisse berichten.
e) Sind wir im Verzug, können Sie uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist können Sie den Rücktritt bezüglich des noch nicht erbrachten Teils der von uns vertraglich geschuldeten Leistungen erklären. Haben Sie ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung von Teillieferungen, so können Sie bezüglich des gesamten Vertrages zurücktreten. Alle anderen, weitergehenden Ansprüche aus etwaigen Pflichtverletzungen, also namentlich Schadensersatzansprüche – soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde – sind ausgeschlossen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern es sich nicht um eine unabdingbare gesetzliche Haftung handelt.
f) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.
Die Wahl der Versandart bleibt grundsätzlich uns vorbehalten.
g) Die Gefahr für den Untergang der Waren geht auf Sie über, sobald die Sendung dem Frachtführer oder Spediteur übergeben worden ist, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes. Dem Untergang der Ware steht deren Beschlagnahme gleich.
h) Etwaige Transportschäden können von uns nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt wurden. Transportschäden sowie fehlende Packstücke sind direkt von dem jeweiligen Anlieferer/ wie z.B. Bahn, Post oder Spedition bestätigen zu lassen.
i) Alle Rücksendungen müssen spesenfrei erfolgen. Unfrei vorgenommene Rücksendungen können nicht angenommen und bearbeitet werden.

5. Preise / Zahlung
a) Die Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer, die bei allen umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen im In- und Ausland zusätzlich zu entrichten ist.
b) Unsere Rechnungen sind zahlbar:
Innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 3% Skonto
Innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto
Innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug
c) Zahlungen haben ausschließlich an die Firma WIKING Modellbau GmbH & Co. KG in bar oder auf eines deren Konten zu erfolgen. Unsere Mitarbeiter sind – sofern sie nicht hierzu ausdrücklich schriftlich ermächtigt sind – nicht zum Inkasso berechtigt.
d) Sie können gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dasselbe gilt für das kaufmännische Zurückbehaltungs- und Befriedigungsrecht gemäß den §§ 369 und 371 HGB.

6. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen vor.
Sie sind berechtigt, die von uns gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange sie Ihren Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommen. Sie dürfen die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen.
b) Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf der Vorbehaltsware treten Sie hiermit schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Nehmen Sie vor unserer vollständigen
Befriedigung Zahlungen oder anderweitige Deckungsmittel von Ihren Schuldnern herein, gilt diese Hereinnahme als für uns treuhänderisch erfolgt.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten von Ihnen – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
d) Sie sind zur getrennten Aufbewahrung und Lagerung der Vorbehaltsware sowie der durch etwaige Verbindungen entstandenen Sachen verpflichtet.
e) Auf Ihr Verlangen geben wir nach unserer Wahl die vorstehenden Sicherheiten insoweit frei, als ihr Wert insgesamt die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. Sachmangelhaftung
a) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
Dies gilt nicht, soweit das Gesetz (insbesondere in § 479 Abs. 1 BGB) zwingend längere Fristen vorschreibt sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Frist bleiben unberührt.
b) Sachmängelansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, fehlender Wartung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Vorleistung und
ähnlichem eingetreten sind.
c) Bei offensichtlichen Mängeln gilt die Regelung aus Ziffer 4.h) entsprechend. Versteckte Mängel sind innerhalb der Sachmangelfrist nach vorstehender Ziffer 7.a) unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu
rügen. Entsprechendes gilt für Beanstandungen der Menge und bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
d) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge oder Beanstandung nehmen wir nach unserer Wahl entweder die mangelhafte Ware zurück und liefern statt dessen einwandfreie Ware oder wir bessern die mangelhafte Ware nach oder aber wir leisten eine Gutschrift. Zur Vornahme aller notwendigen Nachbesserungsarbeiten und/oder Ersatzlieferungen müssen Sie uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit geben, sonst sind wir von der Sachmangelhaftung frei.
e)Ansprüche wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen
deswegen erhöhen, weil die Ware oder Gegenstand unserer Leistung nachträglich an einen anderen Ort als Ihre Niederlassung verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
f) Rückgriffsansprüche gegen uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als Sie mit Ihren Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.
g) Weitere Ansprüche von Ihnen, insbesondere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche aus der Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Waren und/oder Leistungen sowie sonstigen Verletzungen
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
h) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit Ihnen nach diesem Abschnitt Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für die Sachmangelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß der
vorstehenden Regelung in 7.a). Bei Schadensersatzansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

8. Schlußbestimmungen
a) Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UNÜbereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Der Export unserer Waren ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Exportverbot wird eine Vertragsstrafe von € 10.000,00 fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist uns dadurch nicht ausgeschlossen.
c) Sind Sie als Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Lüdenscheid. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.
d) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Lüdenscheid.
e) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr sind die Parteien verpflichtet, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende, wirksame Regelung zu treffen und in diesem Sinne auch etwaige Lücken zu schließen.

Stand: August 2021

Wiking Modellbau GmbH & Co. KG
Schlittenbacher Str. 60
D-58511 Lüdenscheid
Sitz der Gesellschaft: Lüdenscheid
Registergericht: HRB 4519 Amtsgericht Iserlohn
Geschäftsführer: Jörg Stermann, Dr. Volker Eßmann